Laut einer Umfrage befürworten 85% der Deutschen die Möglichkeit eines assistierten Suizids.
Gleichzeitig bestehen große Unsicherheiten hinsichtlich der rechtlichen Situation.
Auch die ethischen bzw. religiösen Wertvorstellungen haben sich in den letzten Jahren verändert.
Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2020 in einer Grundsatzentscheidung das "Recht auf selbstbestimmtes Sterben" betont,
ein Recht, das sich aus dem Grundgesetz ergibt.
Zugleich hat der Staat die Pflicht, Leben zu schützen.
Herr Dr. Schmidkonz wird nach einem kurzen historischen Abriss auf diese Wertekollision eingehen, die aktuelle Rechtslage darstellen und die Probleme in der Praxis erläutern.
Nach dem Vortrag gibt es die Möglichkeit Fragen zu stellen und miteinander ins Gespräch zu kommen.